4. GEFAHREN

 

Jahr für Jahr verletzen sich hunderte von Menschen durch die unsachgemäße Behandlung von Feuerwerkskörpern. Gelegentlich kommt es sogar zu Todesfällen. Pyrotechnische Gegenstände können sehr leicht zu einer Gefahr für den Verbraucher werden. Jedoch besteht nicht nur für den Verbraucher ein Risiko, sondern auch für den Hersteller, Handel und für die Umwelt. Im letzten Teil dieser Facharbeit werden deswegen die möglichen Gefahren von „jugendfreiem Feuerwerk“ erörtert.

 

4.1. Gefahren bei der Herstellung:

Zur Verminderung der Gefahren wird durch die Unfallverhütungsvorschriften die Herstellung genau geregelt. Der Gesetzgeber schreibt die Vorgehensweise mit den explosiven Stoffen genau vor. Selbst Bauvorschriften hinsichtlich der Gebäudeausstattung sind vorgegeben. Beispielsweise müssen nach § 4 Absatz 2 der Unfallverhütungsvorschrift gefährliche Gebäude untereinander und zu ungefährlichen Gebäuden einen Abstand von mindestens 15 m einhalten. Die Berufsgenossenschaft überwacht die Einhaltung der Vorschriften und der Lizenz, pyrotechnische Gegenstände überhaupt herstellen zu dürfen. Jedoch kann es und wird es in Zukunft keine hundertprozentige Sicherheit geben, und so kommt es gelegentlich zu Zwischenfällen in den Produktionsanlagen. Vor einigen Jahren kam es zu einem schwerwiegendem Brand in einer Lagerhalle eines Herstellers.

 

4.2. Gefahren für den Handel

Bevor ein Betrieb mit Feuerwerkskörpern handeln darf, muß der Händler dieses Vorhaben rechtzeitig dem Ordnungsamt melden. Beim Verkauf ist auf die Beachtung der Gebrauchsanweisung aufmerksam zu machen, was häufig vernachlässigt wird. Auch hier ist die Lagerung und der Transport im 1. SprengV gesetzlich verankert und somit sind die Gefahren bei Einhaltung der Vorschriften auf ein Minimum beschränkt. Zudem darf sich jedes zugelassene Feuerwerk nicht von alleine Entzünden und so kann es eigentlich kaum zu schwerwiegenden Unfällen kommen.

 

4.3. Gefahren für den Verbraucher

Die Gefahr für den Verbraucher ist hier am größten. Die meisten Unfälle entstehen nämlich dadurch, daß die Gebrauchsanweisung nicht gelesen wird oder unsachgemäß hantiert wird. Auch das eigene Herstellen von Feuerwerkskörpern, das nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 (SprengG) verboten ist, führt häufig zu Verletzungen. Aber es liegt nicht immer am Verhalten der Verbraucher, sondern auch am verwendeten Feuerwerkskörper. So kann es dazu kommen, daß man an einen nicht in Deutschland zugelassenen Feuerwerkskörper gelangt, der nicht den Sicherheitsanforderungen der BAM genügt. Der Handel damit ist allerdings strafbar. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung führt Prüfungen durch und gibt den bestandenen Feuerwerkskörpern oder auch der Verpackung eine Prüfnummer. Von der BAM zugelassene Feuerwerkskörper, oder zumindest ihrer Verpackungen tragen ein Zulassungszeichen, das jedem bekannt sein sollte, der Feuerwerkskörper erwirbt. Das Zulassungszeichen setzt sich aus den Buchstaben „BAM“ einem Zeichen für die pyrotechnische Klasse, also „PI“ für jugendfreies Feuerwerk, und einer laufenden Nummer zusammen. Ende 1996 waren 568 Klasse I Feuerwerke und 1144 Klasse II Bauarten zugelassen [11].

Alljährlich kann man in Zeitungen von Unglücksfällen und Bränden, die durch Feuerwerkskörper entstanden sind, lesen, doch sind hier in erster Linie die schlimmeren Klasse II Feuerwerkskörper gemeint. Die ungefährlicheren Kleinstfeuerwerke (Klasse I) können aber auch Risiken bergen. Hier sollen nun die Gefahren der untersuchten Feuerwerkskörper geschildert werden.

 

4.3.1. Gefahren einer „Wunderkerze“

Die Gebrauchsanleitung gibt die wichtigsten Hinweise für eine sachgemäße Behandlung:

„...Nur im Freien oder über einer feuerfesten Unterlage verwenden. Brennende Wunderkerzen nicht in die Nähe der Kleidung und brennbarer Sachen halten. Rauch beim Einatmen gesundheitsschädlich. Enthält Bariumnitrat. Die Wunderkerzenmasse nicht verschlucken...“

Diese wirklich ausführliche Anleitung behandelt alle kritischen Aspekte, die es nur geben kann. Sie ist wirklich ein Vorbild für andere Verpackungsaufschriften. Einer der häufigst begangenen Fehlern ist,  die Wunderkerze an den Weihnachtsbaum zu befestigen. Fällt sie nämlich beim oder auch nach dem Abbrennen auf brennbare Gegenstände, kann leicht ein Brand entstehen. Selbst nach dem Abbrennen ist der Metalldraht an manchen Stellen noch so heiß, daß er nicht ohne Bedenken angefaßt und weggeschmissen werden kann.

Der Rauch einer Wunderkerze besteht vermutlich zu einem großen Teil aus Bariumnitrit, Eisen- und Aluminiumoxid. Nitrite sind dafür bekannt, krebserregend zu sein. Da lösliche Bariumsalze giftig sind, kann es nach einem Verschlucken zu Muskelkrämpfen und Herzrhythmusstörungen kommen.

Die glühenden Eisenpartikel können außerdem bei zu nahem Kontakt mit dem Gesicht die Augen verletzen.

 

4.3.2. Gefahren von „Knallteufel“:

Knallteufel sind bei normalem Gebrauch eigentlich bedenkenlos. Nur das Werfen auf Personen kann zu einer Gefahr werden. Die Anwendung in Gesichtsnähe ist auch nicht unbedenklich. Der Knall kann einen Hörsturz verursachen.

 

4.3.3. Gefahren von „Geisterlichter“:

Das Verschlucken und unsachgemäße in Brand setzen ist gefährlich sowie das Einatmen von Rauch aufgrund der teilweise giftigen Verbindungen, die dabei entstehen.

 

4.3.4. Gefahren von „Dicke Brummer“:

Das Verschlucken und unsachgemäße in Brand setzen ist gefährlich sowie das Einatmen von Rauch aufgrund der teilweise giftigen Verbindungen, die dabei entstehen. Der Effektsatz ist aber für Kinder sehr schwer zugängig.

 

4.3.5. Gefahren von „Tolle Biene“:

Das Verschlucken und unsachgemäße in Brand setzen ist gefährlich sowie das Einatmen von Rauch aufgrund der teilweise giftigen Verbindungen, die dabei entstehen. Auch hier ist der Leuchtsatz relativ sicher untergebracht.

 

4.3.6. Gefahren von „Feuerwirbel“:

Das Verschlucken und unsachgemäße in Brand setzen ist gefährlich sowie das Einatmen von Rauch aufgrund der teilweise giftigen Verbindungen, die dabei entstehen. Der Effektsatz ist mit ein wenig Fummelarbeit einfach zugänglich.

 

4.3.7. Gefahren von „Flitze Feuerstein“:

Das Verschlucken und unsachgemäße in Brand setzen ist gefährlich sowie das Einatmen von Rauch aufgrund der teilweise giftigen Verbindungen, die dabei entstehen. Funken und Effektkügelchen erreichen eine Höhe von ca. 1 m. Der Leuchtsatz ist auch einigermaßen einfach zugänglich.

 

 

4.4. Toxischer Aspekt

Einige Substanzen, die bei Verbrennung entstehen, können reizend, mindergiftig oder auch giftig sein. Ammoniumcarbonat, das nach Verbrennen von Schwarzpulver entsteht kann durch Einatmen oder auch direktem Kontakt Schäden anrichten. Es reizt die Haut,  Lunge, Schleimhäut und Augen und verursacht Hustenanfälle [12]. Eine Menge der bei Feuerwerkskörpern entstehenden Substanzen reizen die Lunge. Auch ätzende Substanzen, wie z.B. Kaliumsulfid entstehen. Deswegen sollte man versuchen, entstehenden Rauch nicht einzuatmen.

 

4.5. Ökologischer Aspekt

Jeder offene Abbrand pyrotechnischer Gegenstände belastet die Umwelt mit den entstehenden Reaktionsprodukten. Einige davon sorgen für einen „sauren Regen“ (SO2), andere wiederum für den Treibhauseffekt (CO2). Jedoch muß man bedenken, daß diese Gase auch in einem erheblichen Umfang bei natürlichen Waldbränden entstehen. Trotzdem ist es aber jedem selbst überlassen, ob er eine zusätzliche Belastung durch Verbrennen von Feuerwerkskörpern verantworten kann. Es gehört aber ebenfalls zur Pflicht eines neuen Effekte entwickelnden Pyrotechnikers, Satzkomponenten mit nachgewiesenermaßen umweltgefährdenden Folgeprodukten bei seinen Überlegungen mit zu berücksichtigen. Die Zeiten, in denen Arsen und seine Verbindungen, Quecksilberchlorid, Zinnober und Cadmiumpulver effektgebende Komponenten pyrotechnischer Sätze waren, sind zwar vorbei, doch Blei und Bleioxide, Kupfer und Antimon spielen auch heute noch eine wichtige Rolle in Feuerwerksrezepturen.
Obwohl mittlerweile die meisten Feuerwerkskörper ohne nicht verrottenden Kunststoff auskommen und fast vollständig aus Pappe bestehen, das leicht verrottet, werden einige immer noch mit Kunststoffen gebaut. Hier müssen die pyrotechnischen Firmen noch ein wenig forschen, damit die mit diesen Stoffen erzielten Leistungen und Effekte auf eine andere Weise mit umweltneutraleren Komponenten zu erreichen sind, denn es können auch Gewässer belastende Substanzen entstehen, die die Natur unnötig zerstören. Zudem können sie in den Nahrungskreislauf gelangen, wo sie unweigerlich auch zu dem kommen, der sie erschaffen hat: der Mensch.

 

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